Steuerstrafrecht und Steuerstrafrechtliche Selbstanzeige

Ihr Fachanwalt für Steuerstrafrecht in München

Das Steuerstrafrecht bildet einen zentralen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir vertreten Mandanten in allen Bereichen des Steuerstrafrechts – von der Beratung über die Selbstanzeige bis zur Verteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren.

Steuerstrafrechtliche Verfahren sind komplex und erfordern sowohl steuerrechtliche als auch strafrechtliche Expertise. Als spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht mit umfassender Erfahrung im Steuerstrafrecht bieten wir Ihnen kompetente Beratung und effektive Verteidigung.

Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht

  • Verteidigung bei Steuerhinterziehung
  • Steuerstrafrechtliche Selbstanzeigen
  • Beratung bei Betriebsprüfungen mit Strafbarkeitsbezug
  • Vertretung bei Durchsuchungen durch Steuerfahndung
  • Verteidigung in Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Beratung zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken

Steuerhinterziehung

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist eine der häufigsten steuerstrafrechtlichen Anschuldigungen. Wir verteidigen Sie effektiv in allen Verfahrensstadien – von der Anhörung durch die Steuerfahndung über das Ermittlungsverfahren bis zum Hauptverfahren vor Gericht.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigung aufzubauen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, sobald Sie von einem steuerstrafrechtlichen Verfahren Kenntnis erlangen.

Steuerstrafrechtliche Selbstanzeige

Die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige ist ein wirksames Instrument zur Strafbefreiung bei Steuerhinterziehung. Allerdings sind die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige hoch und der Zeitpunkt entscheidend.

Wir beraten Sie umfassend zu den Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige, prüfen Ihren Sachverhalt sorgfältig und erstellen die Selbstanzeige unter Berücksichtigung aller relevanten steuerlichen und strafrechtlichen Aspekte.

Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige:

  • Vollständige Offenlegung aller unverjährten Steuerhinterziehungen
  • Berichtigung für alle betroffenen Steuerarten und Veranlagungszeiträume
  • Fristgerechte Nachzahlung der hinterzogenen Steuern plus Zinsen
  • Kein Tatentdeckungsrisiko (Sperrwirkungen beachten)
  • Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 € zusätzlich Strafzuschlag

Umsatzsteuerhinterziehung

Die Umsatzsteuerhinterziehung ist ein besonders häufiger Vorwurf im Steuerstrafrecht. Wir verteidigen Sie bei Vorwürfen der Umsatzsteuerhinterziehung und beraten zur korrekten Umsatzsteuerbehandlung zur Vermeidung künftiger Risiken.

Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug

Schwarzarbeit und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen werden zunehmend verfolgt. Wir verteidigen Sie bei entsprechenden Vorwürfen und beraten Unternehmen zur Einhaltung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.

Internationales Steuerstrafrecht

Grenzüberschreitende Sachverhalte im Steuerstrafrecht erfordern besondere Expertise. Wir beraten und verteidigen bei internationalen steuerstrafrechtlichen Sachverhalten, einschließlich:

  • Offshore-Strukturen und ausländische Konten
  • Internationale Rechtshilfe in Steuerstrafsachen
  • Grenzüberschreitende Selbstanzeigen
  • Doppelbesteuerungsabkommen und strafrechtliche Aspekte

Diskrete und kompetente Beratung im Steuerstrafrecht

Bei steuerstrafrechtlichen Fragestellungen ist schnelles Handeln oft entscheidend. Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch. Wir beraten Sie diskret und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

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